Ordination
Team
Ulrike Huber
Orthoptistin
Birgit Schwaighofer
Orthoptistin
Gabriele Ruckhofer
Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester
Sigrun Seeauer
Orthoptistin
Unsere Augen-Wahlarztpraxis
Ruckhofer & Egger
- Wahlärzte sind Ärzte ohne Vertrag mit den Krankenkassen.
- Wahlärzte haben in der Regel mehr Zeit für Patienten, die Betreuung ist durch die meist geringere Patientenzahl persönlicher.
- „ZEIT“ ist keine Leistung im Sinn der Krankenkassen.
- Kurze Wartezeiten und eine gute Terminplanung sind erklärte Ziele fast aller Wahlärzte.
- Honorare werden direkt zwischen Patient und Wahlarzt verrechnet, die Honorargestaltung ist frei.
- Die Honorarnote kann bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Es erfolgt die Rückvergütung in Höhe von 80 % des Kassenhonorars (nicht des bezahlten Honorars !). Je nach Krankenkasse und je nach erbrachter Leistung (im Kassensinn) ist die Ersatzleistung unterschiedlich hoch.
- Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Bezahlung des Wahlarzthonorars.
- Jeder Patient hat das Recht, eine detaillierte Aufstellung der Ersatzleistung bei der Krankenkasse zu verlangen.
- Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken wie Kassenrezepte behandelt